Sofort Widerspruchsausschuss aufgrund einer zu guten Widerspruchsbegründung!?

Haben Sie noch Fragen?

Frau S. aus Wuppertal hat soeben einen tollen Anruf Ihrer Pflegekasse erhalten. Frau S. hatte per Anfang August eine fachliche Widerspruchsbegründung der Vital & Aktiv Pflegeberatung eingereicht. Die Dame der Pflegekasse gratulierte heute Frau S. am Telefon zu diesem fantastischen Widerspruch. Sie würde im Normalfall auch den MDK beauftragen die Situation neu zu bewerten. Da der fachliche Widerspruch aber so klasse ist, wäre es doch sowieso nur eine Formsache und da könnte sie die Sache, mit dem Einverständnis der Antragstellerin, auch gleich zum Widerspruchsausschuss senden!

Darüber hinaus verweigerte die Sachbearbeiterin der Pflegekasse Frau S. auch noch ihr einen Höherstufungsantrag zuzuschicken, da dies während eines Widerspruchsverfahrens nicht möglich sei…!

Meine Frage an die Dame der Pflegekasse: Was ist los?

Liebe Sachbearbeiterin dieser großen Pflegekasse,

wenn Sie Fragen zum Widerspruchsverfahren gemäß SGB X haben und diesbezüglich eine Nachschulung benötigen,. wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an das kostenlose Pflegetelefon vom bundesweiten Pflegenetzwerk. Die Pflegefachleute der Vital & Aktiv Pflegeberatung beantworten Ihnen sehr gern alle Fragen – und bringen Sie zurück in die Spur!

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Pflegestufenberater

Haben Sie noch Fragen?

Nachfolgend für die Leser dieses Blogbeitrags eine kurze Erklärung zur Sache:

Fachliche Widerspruchsbegründung

Dabei handelt es sich im Normalfall um eine pflegefachliche Arbeit eines Pflegesachverständigen. Als Ergebnis dieser Arbeit erstellt der Pflegefachmann (w/m) eben diese fachliche Widerspruchsbegründung zur Erreichung einer gerechtfertigten Pflegestufe.

Höherstufungsantrag

Ein Höherstufungsantrag sollte immer dann beantragt werden, wenn die Pflegesituation sich maßgeblich verschlechtert hat. Häufig geht ein Sturz oder ein Krankenhausaufenthalt voraus. Aber auch ohne eines der beiden genannten Ereignisse, gibt es ausreichend Situationen, in denen sich die Pflegesituation verschlechtert und dadurch der Fremdhilfebedarf erhöht ist. Dabei ist es grundsätzlich irrelevant, ob zum gleichen Zeitpunkt ein Widerspruchsverfahren läuft.

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