Passende Wohnformen für Senioren werde immer wichtiger. Neue Wohn- und Betreuungsformen zu unterstützen ist somit auch ein Teil des PNG.
Zwei Fördermaßnahmen lassen sich dabei besonders hervorheben:
- Die Zahlung einer ergänzenden Pauschale für eine Pflegekraft, die sich um die Organisation und Sicherstellung der Pflege innerhalb der Wohngruppe kümmert. Damit wird der besondere Aufwand, den eine solche Wohngruppe verursacht, finanziell unterstützt.
Siehe § 38a SGB XI, S. 50.
Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngruppen (sog. Pflege-WG), die Pflegesachleistungen
oder Pflegegeld beziehen, erhalten künftig einen Wohngruppenzuschlag in Höhe
von 200 Euro je Monat. Voraussetzung ist, dass in der Wohngruppe mindestens eine Präsenzkraft
tätig ist. Für die Gründung einer Pflege-WG wird als Anreiz ein einmaliger Betrag von
bis zu 2500 Euro pro Pflegebedürftigen und maximal 10.000 Euro je WG vorgesehen. Diese
Leistung wird als zeitlich und finanziell befristetes Programm angeboten und reicht mit
30 Millionen Euro für maximal 3000 Wohngemeinschaften. - Für den altergerechten und barrierenarmen Umbau erhalten ambulant betreute Wohngruppen bei Gründung eine Sofortunterstützung. Dabei handelt es sich derzeit um ein zeitlich befristetes Initiativprogramm, welches aus Mitteln finanziert wird, die nicht zum Aufbau von Pflegestützpunkten abgerufen wurden. Weitere Förderungen erhalten Konzepte, die neue Wohnformen zur individuellen Versorgung von Pflegebedürftigen, hervor bringen.
Siehe § 45e SGB XI, S. 63.
Pflegebedürftige, die Anspruch auf Leistungen nach § 38a SGB XI haben und an der Gründung
einer neuen Wohngruppe beteiligt sind, können innerhalb eines Jahres nach Vorliegen
der Anspruchsvoraussetzungen eine einmalige Anschubfinanzierung beantragen.
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