Heute habe ich zur „Ehrenrettung“ der gesetzlichen Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem MDK, eine wahre Geschichte mit einer privaten Pflegekasse und MedicProof.
Ein Mann bestellt für seinen Vater, im Rahmen von Wohnumfeldverbessernden Maßnahmen einen Handlauf für eine Treppe. Das ist auch absolut legitim, da der Vater seit vielen Jahren schwer an Parkinson leidet.
Die private Pflegekasse bestätigt die Korrektheit des Antrags und kündigt einen Hausbesuch zur Kontrolle an. Der Sohn befürchtet eine Begutachtung durch Medicproof, weil er in einem solchen Fall dabei sein müsste. Die sehr freundliche Mitarbeiterin der Pflegekasse zerstreut alle diesbezüglichen Sorgen und teilt höflich mit, dass es sich lediglich um den Handlauf und keineswegs um eine Begutachtung zur Feststellung von Pflegebedürftigkeit handelt.
Leider erneut eine offensichtliche und geplante Lüge!
Denn es kommt ein Gutachter von Medicproof. Dieser schüttelt dem kranken Vater die Hand, stellt drei Fragen und geht nach wenigen Minuten wieder.
Die Familie geht davon aus, dass der positive Bescheid zum Handlauf im Briefkasten liegt, als zwei Tage später der Postbote da war. Leider wurde aber aufgrund der unangekündigten Folgebegutachtung die Pflegestufe, die seit drei Jahren besteht, zum nächsten Ersten entzogen.
Auf die verwunderte Rückfrage des Sohnes bei der privaten Pflegeversicherung antwortete die gleiche Mitarbeiterin, dass dies doch bei einem solchen Antrag eine ganz normale Angelegenheit sei…!?
Zum Glück hat der Sohn sich nun im Widerspruchsverfahren an die neutralen Pflegesachverständigen vom bundesweiten Pflegenetzwerk gewandt. Hoffentlich können die erfahrenen Fachleute der Familie helfen.
Ich persönlich habe bei einem Mann in dem Alter (das Alter ist mir bekannt) und der fortgeschrittenen Parkinsonerkrankung, noch keine so drastische Reduzierung des Fremdhilfebedarfs erleben dürfen.
Allerdings möchte ich eine Sache an dieser Stelle klarstellen:
Wenn Sie eine Leistung der Pflegestufe benötigen, stellen Sie bitte in jedem Fall einen entsprechenden Antrag! Lassen Sie sich nicht durch das ungesetzliche Verhalten einiger Pflegekassen beeindrucken oder gar einschüchtern und setzen Sie sich nach ablehnenden Bescheiden durch ein Widerspruchsverfahren zur Wehr.
Im besten Fall holen Sie sich professionelle Hilfe.
Antworten
Du musst angemeldet sein, um einen Kommentar abzugeben.