Verhinderungspflege oder Ersatzpflege?

Jede pflegebedürftige Person mit einer Pflegestufe hat Anspruch auf Verhinderungspflege.

Noch richtiger wäre eigentlich, jeder pflegende Angehörige hat Anspruch auf Ersatzpflege!

Die Pflegekassen „genehmigen“ bei Einstufung in eine der drei Pflegestufen bis zu 1.550 EUR pro Jahr extra für Verhinderungspflege.

Was aber sollte am sinnvollsten damit angefangen werden?

Das hängt vom persönlichen Lebensumfeld ab und sollte genau überlegt sein. Pflegende Angehörige brauchen von Zeit- zu Zeit mal eine Pause, eine Auszeit. Ein paar Stunden hier, ein paar Stunden da.

Lassen Sie sich diesbezüglich am besten neutral und unabhängig beraten. Eine solche Beratung sollte kostenlos sein und dabei müssen Ihre Bedürfnisse, also die der pflegenden Angehörigen, im Vordergrund stehen.

Zu häufig stehen dabei nämlich die rein geschäftlichen Bedürfnisse der „karitativen“ und „gemeinnützigen“ Verbände und Organisationen an erster Stelle!

Bundesweite einheitliche Pflegetelefone mit kompetenten Pflegefachkräften, die ausnahmsweise mal nicht direkt oder indirekt von den Krankenkassen finanziert werden, sind da u.a. eine gute Möglichkeit.

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